Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Mitteilungspflichten der Mitglieder

Das Mitglied ist verpflichtet, der Baltic-Fit GmbH eine Änderung der Anschrift, E-Mailadresse oder Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen.

§ 2 Übertragbarkeit der Mitgliedsrechte

Die Rechte aus der Mitgliedschaft können durch das Mitglied nicht auf andere Personen übertragen werden. 

§ 3 Hausordnung

Die Baltic-Fit GmbH ist berechtigt, für das Baltic-Fit eine für alle Mitglieder verbindliche Hausordnung zu erlassen. Diese hängt im Baltic-Fit aus und ist für jedes Mitglied einsehbar. 

§ 4 Haftung

Für selbstverschuldete Unfälle des Mitglieds haftet die Baltic-Fit GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht.

Für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von durch das Mitglied in das Baltic-Fit mitgebrachten Sachen haftet die Baltic-Fit GmbH nur bei einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Baltic-Fit GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt ebenso für eine etwaige Haftung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen der Baltic-Fit GmbH. 

§ 5 Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich im Voraus jeweils bis zum dritten Werktag des Monats zu entrichten. Die Zahlung erfolgt mittels Lastschrift. 

§ 6 Verwaltungspauschale / Vorabnutzungsbeitrag

Die auf dem Deckblatt des Vertrages angegebene einmalige Verwaltungspauschale wird zeitgleich mit dem ersten Monatsbeitrag fällig und gleichzeitig mit diesem abgebucht. Dies gilt ebenso für den Vorabnutzungsbeitrag, falls ein solcher von den Parteien vereinbart wurde. 

§ 7 Mitgliedskarte

Bei Vertragsschluss erhält das Mitglied eine Mitgliedskarte. Für die Karte ist eine Kaution i.H.v. 10,00 € zu entrichten. Diese wird am Ende der Mitgliedschaft gegen Rückgabe der Karte zurückerstattet. Bei durch das Mitglied verschuldetem Verlust oder durch das Mitglied verschuldeter Beschädigung der Karte hat das Mitglied die Kosten der Neuausstellung i.H.v. 10,00 € zu tragen. Mangels Übertragbarkeit der Mitgliedsrechte (§ 2) ist es dem Mitglied nicht gestattet, die Mitgliedskarte zur Nutzung an Dritte weiterzugeben. 

§ 8 Ordentliche Kündigung

I. 24/12 oder 6-monatige Mitgliedschaft
Bei einer Erstlaufzeit von 24/12 oder 6 Monaten verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 1 Monat, wenn er nicht unter Einhaltung der Textform, mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende durch das Mitglied oder die Baltic-Fit GmbH gekündigt wird.

II. Monatlich kündbare Mitgliedschaft
Die monatlich kündbare Mitgliedschaft kann unter Einhaltung der Textform durch das Mitglied oder die Baltic Fit GmbH innerhalb einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden.

III.
Der Zeitraum der Vorabnutzung findet bei der Berechnung der Laufzeiten und Kündigungsfristen keine Berücksichtigung. Grundlage für die Berechnung ist stets der Beginn der Mitgliedschaft.

§ 9 Vorübergehende Verhinderung des Mitglieds

Sieht sich ein Mitglied vorübergehend an der Nutzung des Baltic-Fit gehindert, so kann das Mitglied ein bis neun volle Kalendermonate pro Vertragsjahr auf die Nutzung verzichten. Das Mitglied bleibt unabhängig vom Nutzungsverzicht für die gesamte Dauer der regulären Vertragslaufzeit zur Zahlung des Monatsbeitrages verpflichtet. Es steht dem Mitglied jedoch frei, das Baltic-Fit über das Ende der regulären Vertragslaufzeit hinaus, für einen Zeitraum, der dem des Nutzungsverzichts entspricht, zu nutzen, ohne in dieser Zeit einen Monatsbeitrag entrichten zu müssen.
Der Nutzungsverzicht ist der Baltic-Fit GmbH im Voraus unter Einhaltung der Textform anzuzeigen. Ein nachträglicher Nutzungsverzicht ist nicht möglich. Ein mögliches Recht des Mitglieds zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird durch diese Regelung nicht ausgeschlossen. 

§ 10 Probezeit

Das Mitglied hat das Recht, innerhalb eines Zeitraumes von 14 Tagen nach Vertragsschluss den Vertrag ohne Angabe von Gründen zum Ende des ersten Monates der Vertragslaufzeit unter Einhaltung der Textform zu kündigen. Macht das Mitglied von diesem Recht Gebrauch, erfolgt keine Rückerstattung der einmaligen Verwaltungspauschale. Zudem bleibt das Mitglied verpflichtet, den Mitgliedsbeitrag für den ersten Monat der Vertragslaufzeit sowie den Vorabnutzungsbeitrag, falls ein solcher vereinbart wurde, zu entrichten. 

§ 11 Außerordentliche Kündigung

Die Rechte des Mitglieds oder der Baltic-Fit GmbH zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben durch die vorstehenden Regelungen unberührt. 

Stand: 22.03.2023